Satzung der Bürgerinitiative "Schützt die Lahnaue"
Satzung
Bürgerinitiative „Schützt die Lahnaue“
§ 1: Beschreibung des Objektes
(1.) Die Lahnaue ist eine zwischen Gießen und Wetzlar seit frühgeschichtlicher Zeit geprägte, etwa 13 qkm große „Auen-und Flusslandschaft“ beidseits der Lahn.
Sie gilt als eine im Gesamtverlauf der etwa 120 km langen
Lahn noch in sich geschlossene Region, die 10 als Natur- und Vogel-
schutzgebiete ausgewiesene Areale besitzt.
(2.) Die Lahnaue wird im Norden begrenzt durch eine Kreisstraße, die die Gemeinden Heuchelheim – Atzbach – Dorlar – Waldgirmes – Naunheim –
Niedergirmes verbindet, und im Süden durch eine Kreisstraße, die die Orte
Kleinlinden – Dutenhofen – Garbenheim verbindet.
(3.) Die Lahnaue wird durchzogen von der 4-spurigen Schnellstraße (B 49) und der 2- bis 3-gleisigen Eisenbahn sowie der Lahn als Bundeswasserstraße.
(4.) Die Lahnaue wird im Westen durch die BAB 45 quer durchschnitten.
(5.) Die Lahnaue weist mehrere, verschieden große, durch Kiesausbaggerung
entstandene Seen auf. Diese werden freizeitlich und gastronomisch ge-
nutzt. Des Weiteren befinden sich in dem westlichen Bereich weitere Sport-,
Hallenbad-, Gastronomie-, Flugsport- und Freizeit-Anlagen.
(6.) Die Lahnaue wird hinsichtlich ihrer freien bzw. bewachsenen Flächen landwirtschaftlich und jagdgenossenschaftlich genutzt und gepflegt. Die hierfür vorhandenen Wege werden mittels kommunaler Maßnahmen unterhalten.
§ 2: Ziele der Bürgerinitiative
(1.) Die BI (Bürgerinitiative) hat das Ziel, diese Lahnaue (§ 1) als Natur-, Tier-und Vogelschutzgebiet uneingeschränkt zu erhalten, wie auch durch kontinuierliche Maßnahmen nachhaltig zu verbessern.
(2.) Die BI hat das Ziel, für die im Anliege-Bereich der Lahnaue lebenden Einwohner eine Belästigung sowie Sachwertverluste zu verhindern, wie dies durch Massen-Tourismus im Sinne des „Lahnpark-Konzeptes“ zu erwarten ist:
(2a.) weitere Steigerung des Massentourismus auf und entlang der Lahn
sowie in (und an) den hier angrenzenden Natur- und Vogelschutz-Arealen,
(2b.) enorme Verkehrszunahme in allen Durchfahrtsstraßen der betroffenen
Gemeinden,
(2c.) Lärm-, Staub- und Park-Belästigung,
(2d.) Wohnwert-Minderung und
(2e.) Wohngebäude- und Grundstück-Wertminderung.
Schon jetzt leiden Lahnaue und die anliegenden Gemeinden an Verkehrsbelastung sowie Freizeitrummel.
(3.) Die BI will diese Ziele in Zusammenarbeit mit den Bürgern, den Natur- bzw. Vogelschutz- und Tierschutzverbänden, den landwirtschaftlichen Nutzern, den Jagdgenossenschaften, der zuständigen Wasserbehörde und biologisch- bzw. ökologisch-tätigen Institutionen erreichen.
(4.) Die BI wird allen Versuchen Widerstand entgegensetzen, den Charakter
und die schützenswerte Eigenart der Lahnaue durch menschliche E ingriffe
(Tourismus, Freizeitattraktivitäten, Industrie, Wirtschaft, Gastronomie,
Lärm , Rummel u. ä.) zu verändern.
(5.) Dieses Lahnpark-Konzept, das von einer GmbH (gebildet von 4 hiesigen Parlamenten) realisiert werden soll, widerspricht eindeutig dem Beschluss des 69. Deutschen Juristentages (2012), wonach „die Bürgerbeteiligung möglichst früh einsetzen soll, bevor bereits über einzelne Projektvarianten entschieden ist“.
Das vorliegende Konzept der Lahnpark-GmbH enthält nach unserer
Auffassung kein einziges positives Argument für dessen Realisie-
rung!
Die sich als unerträglich für Bevölkerung und Natur auswirkenden
Negativ-Folgen sind von uns ausführlich dargelegt. Es ist inakzeptabel,
dass ein solches Konzept, das nur Profit durch Massen-Tourismus zum
Ziel hat, der Bevölkerung zwangsweise übergestülpt werden soll!
Hier werden Natur und Demokratie „zertrampelt“. Hier werden unsere
Steuergelder (z. T. sogar „geadelt“ durch europäische Institutionen) nicht
nur verschwendet, sondern auch noch gegen unsere Natur und gegen die
Bevölkerung eingesetzt! Dies ist der Gipfel an Unerträglichkeit!
§ 3: Organisation der Bürgerinitiative
(1.) Die BI „Schützt die Lahnaue“ wurde am 08.09.2012 gegründet. Ein Proto-
koll wurde erstellt. Die Gründer sind in der anliegenden Liste aufgeführt.
(2.) Die BI steht hinsichtlich einer Mitgliedschaft allen Personen sowie
Organisationen offen, die sich ihren Zielen (§ 2) verbunden fühlen.
(3.) Die BI erhebt keinen Mitgliedsbeitrag; Spenden zur ausschließlichen
Förderung der dargelegten Ziele (§ 2) sind erbeten.
(4.) Die BI wird von einem Vorstand geleitet. Dieser besteht aus bis zu 8 Personen. Der Vorstand wird in 2-jährigem Abstand durch die Jahres- mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
(5.) Dem Vorstand steht ein Fachbeirat von bis zu 8 fachlich-versierten Personen mit beratender Funktion zur Seite. Der Fachbeirat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher. Mitglieder des Fachbeirates können zu Vorstandssitzungen als Berater eingeladen werden.
(6.) Alle geschäftsführenden und organisatorischen Vorgänge werden nach ei-ner, vom Vorstand erstellten Geschäftsordnung durchgeführt.
§ 4: Perspektiven
(1.) In Arbeitsgruppen werden Perspektiven zur Verbesserung der Lahnaue als Schutzgebiet für Natur und Tierwelt, wie auch als Hochwasser-Auffang-becken (!), erarbeitet, – bei gleichzeitiger (wie bisher bereits erfolgter und auch erforderlicher) landwirtschaftlicher und jagdgenossenschaftlicher Nutzung.
(2.) Hierbei wird selbstverständlich die Benutzung der Lahn und der Lahnaue durch Besucher und Gäste in angemessener Art und vertretbarem Umfang einbezogen, mitgetragen und auch aktiv gefördert.
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Anschrift: Wolfgang Hill, Sonnenstr. 19, 35633 Lahnau (1. Vorsitzender)
(w.hill@gmx.de) (Tel./Fax Nr.: 0 64 41 / 6 24 26)