WOGEGEN

 

kämpfen wir als

 

BI „Schützt die Lahnaue e.V.“?

 

 

 

 

 

 

 Keine Zerstörung und keine Vermarktung der Lahnaue!

 

1. Was wurde für die Lahnaue beschlossen?

 

► Im März 2009 wurde von den Parlamenten, Gießen, Heuchelheim, Lahnau und Wetzlar stimmen-mehrheitlich die Lahnpark GmbH gegründet. Entweder waren (eigentlich unvorstellbar!) den Parlamentariern die gegebenen Sachverhalte, die konkreten Ziele und die Folgekosten sowie vor allem die katastrophalen Belastungen für Bevölkerung und Natur nicht bekannt bzw. wurden nicht erkannt oder (dann wäre es skandalös!) diese sollten erst im Nachhinein Stück- für -Stück der Öffentlichkeit als vollendete Tatsachen zur Kenntnis gelan­gen.

 

 

 

2. Was gibt es schon in der Lahnaue?

 

Die Lahnaue hat eine Fläche von 13 Quadratkilometern. Es ist die noch einzige Auen-landschaft im Verlauf der 242 km langen Lahn. In ihr befinden sich: 

 

·         zwei Landesstraßen „hüben -und- drüben“

 

·         die 4-spurige B49

 

·         BAB 45 im Westen

 

·         eine 2- bzw. 3-glei­sige Bahnstrecke

 

·         die Lahn als Bundeswasserstraße

 

·         Radfahrwege und Wanderwege

 

·         freizeitlich- und gastronomisch- genutzte Kies-Seen

 

·         vier Gastronomie-Betriebe

 

·         Sportanlagen, Hallen- und Freibad, Segelflieger-Gelände

 

·         Überflug-Bereich des Flugplatz Lützellinden

 

·         Überflug- und Landebereich von Heißluftballons

 

·         durch die Gemeinden gepflegte Wirtschaftswege und Verbindungswege

 

·         landwirtschaftlich bzw. jagdgenossenschaftlich gepflegte Areale.

 

3. Was will diese Lahnpark GmbH zusätzlich in die Lahnaue hineinpressen?

 

(1.)   Erkenntnistouren (welche „Erkenntnisse“?) · Panoramaweg (welches „Pano-rama“?) · Rundweg · Erkenntnis-Orte (welche „örtlichen Erkenntnisse“?) · Stelen-Anlagen · Aussichtshügel (zur „Panorama-Erkennung?“) · Freizeitattraktionen · Ausflugsgasthof · Grillplatz · Zeltwiese · Kiosk · Bootsanlegeplätze · Elektrobootroute mit Wartungsstätte · Schiffsverkehr · Lahnbrücken · Ausbau der Seen als Freizeit-Zentren · Lärmschutzanlage („aha!“) u. a.

 

(2.)   sowie den dann zur Refinanzierung erforderlichen Massentourismus durch Besucher, Wanderer, Radler, Ruderer, Zelt’ler, Biker, Skater, Reiter, Sport- und Party-Events u. a.

 

► Das Planungskonzept der Lahnpark- GmbH für die Errichtung einer Freizeit-Tourismus-Region ist für die Bevölkerung und die hier bereits bestehenden 10 Natur­schutzbereiche ein Schreckens-Szenario!

 

4. Wer trägt die Kosten, Folgekosten und Risiken?

 

Jede der 4 Kommunen hat ein Stammkapital als Gesellschafter eingezahlt, mit jährlicher Festsummen-Einzahlung (siehe gesonderte Sach-Anlage). Wir fordern ver­bind­liche Auskunft von diesen 4 Kommunen, ob weitere Geldbeträge eingesetzt bzw. zugesagt und wie diese verwendet werden sollen. Dieses Großprojekt kann niemals eine kommunale GmbH bezahlen, noch die Folgekosten tragen! Folglich müssen Investoren im Hintergrund sein wie auch geschäftliche Interessenten.

 

Investoren haben (weltweit, wie auch beim Lahnpark-Projekt!) immer nur 2 Absichten: (a.) sie wollen ihr investiertes Geld steuerlich absetzen und (b.) sie wollen Gewinn-Machen.

 

Es ist stets das einzige Ziel: Geld-Gier!

 

Daher verlangt die Öffentlichkeit Aufklärung über schriftliche oder mündliche Absprachen mit Investoren, Sachwert-Sponsoren und betrieblichen Interessenten etc. Es sind bisher erhebliche Fördergelder eingenommen worden. Wir verlangen die öffentliche Darlegung der GmbH-Bilanzen!

 

5. Welche Folgen bestehen für Bevölkerung und Natur? Ein Freizeit-Projekt kann nur dann Gewinn-bringend bestehen, wenn ein möglichst großer Massen-Tourismus (auch durch bundesweite Werbe-Aktionen!) erreicht wird! Dieser bringt zwangsweise mit sich:

 

·         eine enorme Verkehrsbelastung der Gemeinden Heuchel­heim, Atzbach, Dorlar und Waldgirmes, insbesondere von Dutenhofen (da hier die gesamte An- und Abfahrt von Süden (AB Wetzlar-Süd) wie von Westen (AB Wetzlar-Ost) die Wetzlarer Straße, Bahnhofstraße, Wellergasse passieren muss, inklusive ggf. Parken (zumal kein Anschluss zur B 49 besteht)!

 

·          eine erhebliche Wertminderung von Gebäuden und Grundstücken,

 

·          eine Wohn-Belästigung der Einwohner (wie dies bereits anderenorts bewiesen!),

 

·          ein Übermaß an Lärm, Trubel, Halligalli, Staub und Müll,

 

·          eine Natur-Zerstörung.  

 

Ganz diskret oder bisher nicht erwähnt wurden zwei wesentliche Punkte in diesem Lahnpark-Konzept: (1.) Siedlungsentwicklung und (2.) Infrastruktur. Wissen Sie, was „Entwicklung von Siedlung“ und ggf. zugehörige „Infrastruktur“ bedeuten kann? Die negativen Folgen aus diesen beiden (dehnbaren) Begriffen für die Lahnaue und die Bevölkerung kennen wir alle nicht! (siehe: „Siedlungsflächenkonzept Stadtregion Gießen – Wetzlar“) Welche Rolle spielen „bauleitplanerische Berücksichtigungen“?

 

 

 

Wir fordern die 4 Parlamente kompromisslos auf, die Lahnpark-GmbH zu beenden.

Notfalls werden wir diesen unseren Widerstand zu einem regionalen partei-politischen Wahl-Thema im Jahre 2016 vorbereiten!

 

 

 

►Wir fordern die Bildung eines gemeinnützigen, eingetragenen (z.B.) „Lahnaue Vereins“ (wie Westerwaldverein, Rhön-Naturverein, Odenwaldverein u.a.m. · Hierbei kann unser angefügtes „Perspektiven-Konzept“ eine Grundlage sein.

 

Steuergeld-Verschwendung

 

Nachfolgend sollen Ihnen die bisherigen Steuergeldverschwendungen – soweit diese uns detailliert bekannt wurden – dargestellt werden. Dabei möchten wir mit Nachdruck auf die defizitären Haushalte der beteiligten Kommunen Gießen, Wetzlar, Heuchelheim und Lahnau hinweisen!

 

 

 

(1.)       Die Lahnpark-GmbH hat bei ihrer Gründung im Jahr 2009 ein Stammkapital von den 4 Kommunen von je 7.000 € erhalten, somit 28.000 €.

 

(2.)       Die Stadt Wetzlar hat als einmalige Zulage weitere 13.000 € gezahlt.

 

(3.)       Die 4 Kommunen zahlen einen jährlichen Beitrag, und zwar: Gießen und Wetzlar je 10.000 €, sowie Heuchelheim und Lahnau von je 5.000 €, d. h. jährlich 30.000 €.

 

(4.)       Die EU (über INTERREG IV C-Projekt) hat bisher etwa 120.000 € gezahlt.

 

Somit hat die Lahnpark-GmbH seit ihrer Gründung 2009 bis 2015 folgende Steuergelder erhalten:

 

4 x 7.000 € als Stammkapital                     28.000 €

 

1 x 13.000 € von Wetzlar                           13.000 €

 

6 x 10.000 € von Wetzlar                           60.000 €

 

6 x 10.000 € von Gießen                            60.000 €

 

6 x 5.000 € von Heuchelheim                    30.000 €

 

6 x 5.000 € von Lahnau                             30.000 €

 

                                                                 221.000 €

 

Sowie etwa 120.000 € von der EU          120.000 €

Somit wurden dieser GmbH bis 2015 =  341.000 € aus Steuergeldern gegeben.

 

Somit ist ein Gesamtbetrag von bisher von etwa 340.000 € Steuergelder für eine sinnlose, absurde Konzept-Planung verpulvert worden, - sowie für eigene Verwaltungskosten, Selbstdarstellungen, Logo, Werbeprospekte, Informationsmaterial. Dies alles ohne jeglichen Nutz-Effekt für die Lahnau, für die Natur, für die Region, - und schon gar nicht für die Steuerzahler!

Diese Steuergeld-Schildbürger-Verschwendung in Höhe von etwa 340.000 € sollte, nein muss (!), dem Präsident des „Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.“, dem Hessischen Bund der Steuerzahler sowie dem Hess. Finanzminister im Detail („mit Ross und Reiter“) gemeldet werden!

► Was hätten wir mit diesem enormen Betrag für die Lahnaue realisieren können!

► Daher werden wir mit aller Kraft gegen diese Lahnpark-Ideen kämpfen. Denn: wer solchen „Wind in der Lahnaue sät, wird Sturm ernten!“

► Daher rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger in dieser Region auf, unseren Kampf für die Lahnaue zu unterstützen.


 

 

 

 

 

 

 

 

WOFÜR

kämpfen wir als

BI „Schützt die Lahnaue e.V.“?

            

 

____________________________________________________

 

 

 

 

 

 

 

                                                                          Datum: Februar 2015

 

 

 

 

 

Perspektiven zum Schutz der Lahnaue

 

 

 

I.

 

Ist-Zustand der Lahnaue

 

1.            Die Lahnaue ist die letzte, weitgehend geschlossene und einzigartige Auen-Landschaft im Verlauf der 242 km langen Lahn mit einer Fläche von 13 qkm. Bisher sind in der Lahnaue 10 verschiedene Naturschutzbereiche, einschließlich Biotope, ausgewiesen. Diese Natur-, Vogel- und Tierschutzgebiete werden ergänzt durch Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung und jagdgenossenschaftlichen Maßnahmen. · Die Lahnaue erfüllt weiterhin eine gesetzlich festgeschriebene Aufgabe als bedeutsames Hochwasserausdehnungsgebiet.

 

► Somit besitzt die Lahnaue die festgelegte Struktur einer funktionalen Einheit, und so wird sie auch von der Bevölkerung der Anrainer-Gemeinden beurteilt und als unbedingt erhaltenswert angesehen.

 

2.            Die Lahnaue wird gleichsam begrenzt auf der nördlichen Seite von der Landstraße: Wetzlar – Lahnau – Heuchelheim – Gießen, und auf der südlichen Seite von der Landstraße: Wetzlar – Garbenheim – Dutenhofen – Gießen. · Die Lahnaue wird längs durchzogen von der 4-spurigen B 49, von der 2- bzw. 3-gleisigen Bahnstrecke und von der Lahn als Bundeswasserstraße, sowie im Westen überquert von der BAB 45. · Es bestehen bereits festgelegte Strecken eines Lahnwanderweges und Lahnradweges sowie der Radfernweg von Wetzlar bis Gießen. · Entsprechend den landwirtschaftlich genutzten Flächen wird die Lahnaue von zahlreichen unbefestigten, aber einigen befestigten Verbindungswegen durchzogen.

 

► Somit besitzt die Lahnaue ein strukturales Skelett von (1.) unveränderbaren Straßen, Bahnstrecke und Lahn, (2.) von bereits festgelegten Rad- und Wanderwegen und (3.) von Verbindungswegen für landwirtschaftliche Nutzer.

 

3.            Die Lahnaue weist vier weithin bekannte, stark frequentierte und ideal gelegene Gastronomien auf: (1.) die Fischerhütte, (2.) das Hotel und Restaurant Naunheimer Mühle, (3.) das Restaurant Jagdschlösschen und (4.) das Restaurant Zum Anker. Diese Gastronomien sind an die vorhandenen Verkehrswege angebunden. Sie dienen auch als Ausgangs- oder Endpunkte für Besucher der Lahnaue, zumal diese vier Gastronomien jeweils günstig im westlichen, im mittleren und im östlichen Bereich der Lahnaue gelegen sind.

 

...

 

 

 

► Somit besitzt die Lahnaue bereits vier ideal gelegene Gastronomien, die für Besucher der Lahnaue als optimale Ausgangs- oder Endpunkte zur Verfügung stehen. Die westlich gelegene Naunheimer Mühle weist auch ein beachtliches Übernachtungsangebot auf. Die Lahnaue verträgt keine weitere Gastronomie!

 

4.      Die Lahnaue wird in besonderer Weise geprägt durch 10 unterschiedlich große Kies-Seen, die für Wassersportarten, Baden, Bade- und Sonne-Freunde und Angelsport sowie die Anbindung eines Dauer-Campingplatzes genutzt werden. Sie sind nicht miteinander verbunden und besitzen auch keine Anbindung an die Lahn. Immerhin ist die gesamte Wasserfläche doch so beachtlich, dass hierdurch das Kleinklima und die Thermik im Bereich der Lahnaue verändert wurde.

 

► Somit hat die Entstehung der sowohl unterschiedlich großen Kies-Seen in den seither vergangenen vielen Jahren sowohl nachhaltige Veränderungen als auch anderweitige Nutzungs-Gegebenheiten der früheren Auen Landschaft bewirkt.

 

5.            Die Lahnaue besitzt, wie auch in einer Auen-Landschaft üblich, einen vielfältigen Bestand an Bäumen und Büschen. Hier jedoch findet sich als Besonderheit: die unsere Lahnaue am Südrand entlangführende Bahnstrecke und die B 49, wie auch die Lahn, sind beidseitig (wenn auch unterschiedlich lückenhaft) von hohem Buschwerk und Bäumen begrenzt. Auch die Kies-Seen sind, abhängig von ihrer Nutzung, von Büschen und Bäumen umgeben. Das Wasser der Kies-Seen wie das reichlich vorhandene Grundwasser der Lahnaue ermöglichen dieses reichhaltige Wachstum.

 

► Somit gewährleistet der Wasser-Vorrat in der Lahnaue einen vielartigen Bestand an Buschwerk und Bäumen. Diese Gegebenheit prägt in besonderer Weise das Gesamtbild dieser großen Auen-Landschaft und disponiert sie in eindrucksvoller Weise als ein Schutzgebiet der Natur und ihrer vielgestaltigen Tier- und Pflanzenwelt.

 

6.            Die Lahnaue ist seit mehr als 40 Jahren ein Überschwemmungsgebiet. Das amtlich neu festgelegte Überschwemmungsgebiet der Lahn, auch hier in der Lahnaue, ist im Staatsanzeiger vom 03.10.2005 und vom 15.03.2010 veröffentlicht und rechtskräftig.

 

 

 

Die unter Kapitel I, 1 – 6 dargelegten Besonderheiten der Lahnaue, seien sie durch die Natur selbst entstanden oder durch menschliche Eingriffe erfolgt, müssen als feststehende Gegebenheiten akzeptiert werden. Aufgrund dieser Eigenart wird sie sowohl von der Bevölkerung der Anrainer-Gemeinden als auch von den auswärtigen Besuchern geschätzt.

 

► Diese dargelegten Ist-Gegebenheiten schließen keinesfalls die erstrebenswerte Zielsetzung aus, bei Beurteilung der jeweiligen Gegebenheit erforderliche Verbesserungen zu planen und zu realisieren. Dieses wäre als ein sog. Korrekturen-Konzept für die Lahnaue zu erarbeiten.

 

► Eine zukunftsfähige Erhaltung der Lahnaue als einzigartiges Naturschutzgebiet für die vielartige Pflanzen- und Tierwelt wie auch als ideales (d. h. zusätzliches) Rastgebiet der Zugvögel-Scharen erfordert zweifellos auch weitere Planungen. Bei diesem sog. Erhaltungs-Konzept ist, wie auch bei dem Korrekturen-Konzept, die Nutzung der Lahnaue für die natursuchenden Menschen in optimalem wie auch sachgerechtem Umfang zu gewährleisten. · Die geschützte Natur will in ihrer wundersamen Weise schon vom Prinzip her ein Diener der Menschen sein!

 

 

 

II.

 

Planungen für die Lahnaue

 

Die bereits jetzt kaum zu überschaubaren Auswirkungen eines Klimawandels wie auch die globale Umweltbelastung an Schadstoffen werden auch die Lahnaue mit einbeziehen. Daher ist es eine zwingende Gemeinschaftsaufgabe aller Anrainer, jedwede zusätzliche Belastung der Lahnaue zu verhindern und ihre naturgegebene Eigenart und Einmaligkeit zu erhalten!

 

Die in Kapitel I, 1 – 6 dargelegten Ist-Gegebenheiten in der Lahnaue ermöglichen nunmehr Diskussion und Realisierung von den nachfolgend aufgezeigten Maßnahmen wie auch ein Bekenntnis zu uneingeschränkten Forderungen als Grundsatz-Richtlinien. Unsere Vorschläge sind im Sinne eines (1.) Korrekturen-Konzeptes als auch eines (2.) Erhaltungs-Konzeptes zu verstehen.

 

  Die Lahnaue verbietet aufgrund ihrer funktionalen Einheit jegliche weitere Errichtung von Gebäuden, Hallen, Hütten udgl., sowie von Türmen, Masten oder Aussichtshügeln und ebenso von Zelt- und Campingplätzen.

 

  Jedwede weitere gewerbliche Nutzung (bzw. Vermarktung) der Lahnaue aus „touristischen“ Gründen kann nicht akzeptiert werden.

 

  Eine weitere (insbesondere: geförderte) Zunahme der bisher noch gemäßigten Besucherzahlen kann die flächenmäßig kleine Lahnaue nicht verkraften. Ein gesteigerter Tourismus wird von der Bevölkerung der bereits jetzt verkehrs-überlasteten Anrainer-Gemeinden strikt abgelehnt!

 

1.   Landwirtschaftliche Nutzung:

 

(1.) Die landwirtschaftliche Nutzung der Wiesenflächen und Äcker ist mit den jeweils zuständigen Ortslandwirten sowie mit den Eigentümern zu planen. Nach Möglichkeit sollte die Nutzung nach Bio-Kriterien erfolgen. Monokulturen sind abzulehnen. Es wäre wünschenswert, wenn zur Förderung der Re-Ansiedlung von Rebhuhn und Fasanen in geeigneten Arealen (wie auch in früherer Zeit) Kartoffel- und Rübenäcker angelegt werden. (s. Verordnung „Auenverbund Lahn-Dill“ vom 23.12.1996, § 3, Abs. 6)

 

(2.) Die Mahd der Grasflächen ist von wesentlicher Bedeutung: einerseits ist sie bei einer ausreichenden Futter-Gewinnung der Störche wichtig, andererseits verlieren die gemähten Wiesenflächen die Schutzfunktion für Deckung-suchende Tierarten. Daher sollten die Mahden nicht großflächig, sondern abschnittweise erfolgen (und nicht tief bis auf die Gras-Narbe), wie auch zeitlich verschoben durchgeführt werden. So können die entsprechenden Tierarten in jeweils für sie geeignete Flächen ausweichen.

 

(3.) Eine Förderung bzw. Errichtung von (auch ökologisch wichtigen) Streuobstwiesen ist mit den jeweiligen Eigentümern zu überdenken.

 

(4.) Die bereits vorhandenen unbefestigten Verbindungswege für die landwirtschaftliche Nutzung der Lahnaue bedürfen einer kartographischen Erfassung und einer kontinuierlichen Instandhaltung durch die zuständigen Verantwortungsträger. · Es wird wohl kaum zu vermeiden sein, dass diese auch von Wanderern benutzt werden. Daher sollten hier ausreichend Schilder mit Verhaltens-Anweisungen aufgestellt werden!

 

 

 

2.   Jagdgenossenschaftliche Nutzung:

 

(1.) Es sind bereits Flächen ausgewiesen, die bisher jagdgenossenschaftlich genutzt werden. Die kartographische Erfassung dieser Areale im Bereich der Lahnaue ist vorhanden.

 

(2.) Ebenso sind die Arten der bejagten Tiere wie auch ihre jeweiligen Bejagungszeiten durch den zuständigen Hegering festgelegt.

 

(3.) Neben der Bestand-Erhaltung der vorhandenen Tierarten ist die Ansiedlung be­stimmter Tiere (z. B. Fasane, Rebhühner, Feldhasen, Marder, Iltis, Biber) konzeptionell zu fördern.

 

(4.) In enger Kooperation mit dem Hegering und den für die Lahnaue zuständigen Jagdpächtern sollte für die Nutzer sowie die Besucher ein Verhaltens-Reglement erstellt werden. · Alle Hege-Maßnahmen der hier verantwortlichen Jäger sollen stets auch einer unbedingten Erhaltung und strukturellen Verbesserung der Lahnaue dienen!

 

3.   Forstwirtschaftliche Nutzung:

 

(1.) Der jetzige Bestand an Bäumen und Büschen ist in Kapitel I, 5 dargestellt. Aufgrund des erheblichen Wasser-Vorrates in der Lahnaue (Lahn, Kies-Seen, Grundwasser) ist eine ausgeprägte Wachstumszunahme (Höhe und Dichte), aber auch Erweiterung der Wachstumsfläche zu verzeichnen.

 

(2.) Eine stabile Balance zwischen Wasser-Vorrat und Wasser-Verbrauch infolge Wachstumszunahme ist aus ökologischen Gründen mittels geeigneter Maßnahmen zwingend zu erhalten. Eine Erweiterung der Auwald-Fläche wie auch der Schilf-Bestände ist anzustreben. Abgestorbene Bäume dürfen nicht entfernt werden, da sie wertvolle Klein-Biotope darstellen.

 

(3.) Der beidseitige, lärm-mindernde Gebüsch- und Baumbestand entlang der B 49 und der Bahnstrecke ist als wertvolle Schallwand wie auch optische Abgrenzung gegenüber direkt benachbarter Wohngebiete zu erhalten und zu fördern.

 

Diese drei Fachbereiche (1.) Landwirtschaft, (2.) Jagdwirtschaft und (3.) Forstwirtschaft sind die Grundsäulen für die Erhaltung der Lahnaue mit ihrer Arten-Vielfalt von Flora und Fauna. Daher wird von uns eine enge und gegenseitig-unterstützende Kooperation als zwingend erforderlich angesehen. Jeweilige Vertreter und Sachkenner werden in unserem Fachbeirat diese entscheidend wichtige Aufgabe übernehmen.

 

4.      Erhalt und Nutzung der Gewässer

 

(1.) Die Lahnaue wird von zwei Gewässer-Typen hinsichtlich ihres optischen Bildes unverkennbar geprägt, die aber auch ihre Erdreich-Struktur nachhaltig beeinflussen und somit eine ideale Region für eine Artenvielfalt von Flora und Fauna gewährleisten: (1.) die Lahn, mit mehreren kleinen Bach-Zuflüssen, und (2.) die 10 sehr unterschiedlich großen wie auch verschiedenartig genutzten Kies-Seen.

 

 

 

(2.) Die Lahn wird als Bundeswasserstraße geführt und unterliegt somit den für diese Gewässer geltenden Regeln. Diese sind auch im Bereich der Lahnaue verbindlich. · Anlegestellen für Bootfahrer im Verlauf der Lahn innerhalb der Lahnaue sind genau festzulegen bzw. zu erhalten. Darüberhinaus ist ein Aussteigen innerhalb der Lahnaue nicht erlaubt. Für Motor- und Elektro-Boote sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen erforderlich, - wie auch ein Fahrverbot für diese während der Brutzeit von (besonders stör-anfälligen) Wasservögeln. Die Erhaltung der Sauberkeit der Lahn und ihrer Ufer-Bereiche ist eine selbstverständliche Pflicht aller Benutzer. Sog. Event- bzw. Party-Bootsfahrten auf der Lahn im Bereich der Lahnaue sind nicht zu gestatten. · Es ist ein enger Kontakt mit den zuständigen Wasserbehörden, mit Institutionen für Lahntal-Tourismus, Wassersport-Vereinen etc. erforderlich.

 

(3.) Die Kies-Seen (wie auch die jeweils direkt anliegenden Flächen) sind hinsichtlich ihrer Eigentums- bzw. Verantwortlichkeitsverhältnisse zu erfassen, um hierdurch enge und effiziente Kontakte herzustellen. · Funktionen bzw. Nutzungsarten der einzelnen Kies-Seen sollten mit allen zuständigen Personen und Institutionen etc. festgelegt werden. Die Wasser-Qualität sowie die biologischen Wasser-Kriterien sollen durch regelmäßige fachgerechte Kontrollen überwacht werden. Eine Erlaubnis für Grillen, Zelten oder Camping (zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Camping-Platz) ist nicht zu gestatten. Im Bereich menschlicher Nutzung von Kies-Seen sind die hygienischen Standards zu gewährleisten.

 

(4.) Kleine Bäche durchziehen die Lahnaue und sind Zuflüsse von sauberem Wasser für die Lahn. Hier finden sich auf der südlichen Seite: Kollerbach, Stehbach, Welschbach und Kleebach, sowie auf der nördlichen Seite: Kochsbach, Längenbach, Metzebach, Neustädterbach, Kleebach, Bieberbach und Kropbach. · Es wäre sehr wünschenswert, geeignete Wassertiere, Krebsarten etc. hier anzusiedeln und diese Bachläufe als günstigen Lebensraum zu verbessern. Der Fisch-Aufstieg sollte gewährleistet sein. Die Wiederherstellung eines naturnahen Bachlaufes ist zu erreichen (Renaturierung).

 

(5.) Einige Feucht-Biotope sind vorhanden; ihre Funktionswertigkeit ist zu erfassen und ggf. zu verbessern. Es wird eine wichtige Aufgabe sein, im Bereich der Lahnaue weitere Feucht-Biotope für die Ansiedlung von hier ihren Lebensraum findenden Tierarten zu errichten.

 

5.   Erhalt und Nutzung der Wege

 

Die bereits vorhandene und kartographisch festgelegte Wege-Führung im Bereich der Lahnaue für Wanderer und Radfahrer muss aufgrund der aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen nochmals überdacht werden.

 

(1.) Der Radfernweg (R7) zwischen Wetzlar und Gießen benutzt teilweise die Landstraße oder ist teilweise mit dem Radwanderweg kombiniert.

 

(2.) Ebenso ist der Radwanderweg als ein sehr verzweigtes Wege-System in der Lahnaue bereits vorhanden und auch kartographisch festgelegt. · Beide Radfahrwege tangieren oder durchqueren sogar Naturschutz- oder Vogelschutz- sowie FFH-Gebiete, so dass ein sehr intensiver Naturkontakt in der gesamten Lahnaue gegeben ist. In diesen Bereichen müssen alle geltenden Vorschriften beachtet und auch kontrolliert werden. Der Bahnhof Dutenhofen ist direkt angebunden, - wie auch die Bahnhöfe Wetzlar und Gießen am jeweils westlichen oder östlichen Anfang der Lahnaue. Ebenso sind die vier direkt in der Lahnaue gelegenen Gastronomien in die Radfahrwege einbezogen.

 

 

 

 

 

(3.) Die Wanderwege nutzen teilweise die Radfahrwege, teilweise haben sie eine selbständige, kartographisch festgelegte Route durch die Lahnaue. Auch sie haben natürlich die gleichen Anbindungen wie unter II, 5 (2.) dargelegt. · Ebenso wie das System der Radfahrwege kann auch die bereits vorhandene Wanderwege-Führung als sehr gut bezeichnet werden. Ob sich in beiden touristischen Angeboten noch gewisse Korrekturen anbieten können, ist nach aktueller Lage jeweils neu zu prüfen. Eine kontinuierliche Instandhaltung muss gewährleistet sein.

 

(4.) Auto und Motorräder haben keine Fahrerlaubnis in der Lahnaue! Berechtigte Sondergenehmigungen werden behördlich ausgestellt. Die vier Gastronomien (s. I, 3) sind für Autos gut erreichbar. Dies gilt auch für die drei vorhandenen Campingplätze. · Ein Problem stellt bisher die Autoabfahrt vom Restaurant „Zum Anker“ dar, da dieser relativ schmale Weg vom Restaurant bis zu der Lahnbrücke Dutenhofen gleichzeitig von Radfahrern und Fußgängern genutzt wird. Zeitweise besteht hier ein enormer, gastronomisch-bedingter Autoverkehr. Daher sind weitere behördliche Verkehrsplanungen unbedingt erforderlich!

 

(5.) Raststellen sind entlang aller Radfahr- und Wanderwege an geeigneten Stellen und in angemessener Form (ggf. mit solar-betriebenen Techniken) einzurichten. Hier sollten auch Informations-Tafeln und Hinweise bzw. Verhaltensregeln angebracht sein.

 

 

 

Grundsatz-Forderungen

 

Als grundsätzliche Verbote bzw. Gebote sind für die gesamte Lahnaue einzufordern:

 

(1.) Kein Verlassen der vorgeschriebenen Radfahr- und Wanderwege (bzw. Autostraße), (2.) Anleine-Pflicht für Hunde (!), (3.) keine Feuerwerke (abgesehen von Silvester), (4.) kein freies Grillen, (5.) kein wildes Zelten, (6.) keinerlei Eingriffe durch Besucher in Flora oder Fauna, (7.) kein Aussetzen ortsfremder Tiere oder Pflanzen, (8.) striktes Verbot von Abfall oder Müll, (9.) kein Lärmen, (10.) kein Start- oder Landegebiet für Heißluftballons und sonstige Fluggeräte.

 

► Wir Menschen haben für alle ihre Bedürfnisse die Natur kontinuierlich und expansiv (auch wohl aggressiv) in Besitz genommen. Daher müssen wir als unabdingbare Forderung erklären: Lasst auch die Natur der Lahnaue in ihrer Artenvielfalt ungestört und lebensfroh gedeihen! Sie wird dem rücksichtsvollen Besucher, wie es auch ihre ursprünglichen Ziele sind, mit allen ihren wunderbaren Möglichkeiten erfreuen und ihm dankbar dienen.

 

Text-Erstellung                      Text-Überarbeitung                    Text-Genehmigung

 

Ehrenvorsitzender                   Fachbeirat                                     Vorstand

 

Prof. Dr. Dr. h.c. E. Kuntz     i.A. R. Sonneborn                         W. Hill, (1. Vors.)

 

                                                …………………………….         Ulrike Sarges-Jäger (2. Vors.)

 

                                                …………………………….         G. Isendahl

 

                                                …………………………….         U. Fischer

 

                                                …………………………….         P. Kupetz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

u Eine in diesem Schriftstück gewählte männliche Form bei der Beschreibung von Positionen schließt selbstverständlich auch die weibliche Form ein.

 

 

 

 

 

 

Was

 

schlagen wir vor als

 

BI „Schützt die Lahnaue e.V.“?

 

 

 

 

 I.             Auflösung der Lahnpark GmbH

Die Voraussetzung für alle weiteren Maßnahmen zur Erhaltung der Lahnaue als Naturschutz-Gebiet ist die rechtskonforme Auf­lösung der Lahnpark GmbH durch die beteiligten 4 Kommunen als Gesellschafter.

 

 

 

1.   Die Lahnpark GmbH wurde durch die 4 Kommunen Gießen, Wetzlar, Lahnau und Heuchelheim 2009 gegründet.

 

(1.)       Gründung, Ziele und Planungen waren weder der Öffent­lichkeit bekannt, noch wurde sie vorab in dieses Projekt durch Diskussion einbezogen.
= Geheimhaltung eines Bürgerprojektes vor den Bürgern!

 

(2.)       Auch den Parlamentariern waren bei der Beschlussfas­sung keine (an sich erforderlichen!) konzeptionellen In­halte bekannt. Vielmehr war es als „integriertes Entwick­lungskonzept“ deklariert mit den Sachpunkten:

 

1.   Erholung, Freizeit, Tourismus

 

2.   Landwirtschaftlicher Naturschutz

 

3.   Siedlungsentwicklung und Infrastruktur

 

= Intransparenz gegenüber den Parlamentariern.

 

 

 

2.   Dieses „Geheimprojekt“ wurde erstmals im Dezember 2011, d.h. nach 2 Jahren(!), durch die Wetzlarer Neue Zeitung der Öffent­lichkeit und den Parlamentariern zur Kenntnis gebracht!

 

 

 

3.   Das von den beauftragten Planungsbüros erarbeitete Detail-Konzept (einschließlich kartographischer Festlegung der Pro­jekte) stellt einen nur von kommerziellen Interessen getriebe­nen, gewaltsamen und irreparablen Eingriff in die Lahnaue dar. Diese letzte noch verbliebene Auen-Landschaft im Verlauf der 242 km langen Lahn würde nun ebenfalls (siehe die Ziel­setzungspunkte unter Pkt. 1 (2.)(!) zerstört werden! Besonders „hinterlistig“ sind die Begriffe „Siedlungsentwicklung“ und (Ver­änderungen der) „Infrastruktur“ ob der hierin verborgenen „Mög­lichkeiten“.

 

 

 

4.   Dieses unsinnige (natur-feindliche und kommerziell-orientierte) Projekt einer Lahnpark GmbH, - das bis 2016 über 400.000 € an Steuergeldern völlig nutzlos vergeudet haben wird -, muss sofort und definitiv beendet werden!

 




II.           Vorbild-Modelle

 

In Hessen gibt es u.a. folgende Naturschutz-Verbände, die ggf. als Anre­gung oder Modell dienen können:

 

1.    Grünes Band Eichsfeld-Werratal

 

Heinz Sielmann Stiftung
Projektbüro Grünes Band
Eichsfeld-Werratal
Gut Herbigshagen
37115 Duderstadt

 

2.    Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg

 

Naturschutzgroßprojekt Vogelsberg
Adolf-Spieß-Straße 34
36341 Lauterbach
Tel.: 06641-977-3528 oder -3529
Fax  06641-977-5528
E-Mail:
info@naturschutzgrossprojekt-vogelsberg.de
Internet:
www.naturschutzgrossprojekt-vogelsberg.de

 

3.    Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald

 

Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald
Nibelungenstraße 41
D-64653 Lorsch
Tel.: 06251-707990
Fax: 06251-7079915
Mail:
info@geo-naturpark.de 

 

4.    Naturpark Diemelsee

 

Naturpark Diemelsee
Waldecker Str. 12
34508 Willingen
Telefon: ( 05632 ) 40 11 64 + 40 11 24
Fax: ( 05632 ) 40 11 28
E-Mail:
info@naturpark-diemelsee.de
Internet: www.naturpark-diemelsee.de

 

5.    Naturpark Hessische Rhön

 

Naturpark Hessische Rhön
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: 0661-6006-386
Fax: 0661-6006-566
naturschutz@landkreis-fulda.de

 

 

 

 

 

6.    Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart

 

Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart
Georg-Hartmann-Str.5-7
63637 Jossgrund-Burgjoß
Telefon: 06059/906783
Fax: 06059/906689
E-Mail:
info@naturpark-hessischer-spessart.de

 

7.    Zweckverband Naturpark Taunus

 

Zweckverband Naturpark Taunus
Hohemarkstraße 192
61440 Oberursel
Tel.: 06171 979070

 

8.    Region Lahn-Dill-Bergland e.V.

 

Region Lahn-Dill-Bergland e. V.
Geschäftsstelle und Tourismusbüro
Herborner Strasse 1
35080 Bad Endbach
Telefon 02776 801-15
Telefax 02776 1042
info@lahn-dill-bergland.de

 

9.    Naturlandstiftung Hessen e.V.

 

Naturlandstiftung Hessen e.V.
- Kreisverband Offenbach -
Eichenweg 2  63128 Dietzenbach
Tel.: 0 60 74 / 2 55 22  Fax: 0 60 74 / 3 35 00
info@naturlandstiftung-hessen.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

III.               Gründung eines Naturschutzprojektes

 

Für die Erhaltung und Förderung dieser Lahnaue als einzigartiges Natur­schutzgebiet ist die Neugründung eines Interessen-Verbundes angeraten. Diesem sollten alle Verbände, Vereine oder Gesellschaften etc. angehö­ren, die sich auch mit ihren jeweils eigenen Anliegen dennoch der gemein­samen Zielsetzung, des Erhaltens der Lahnaue als Naturschutzgebiet, ver­pflichtet fühlen. Hier wären zu nennen:

 

1. Mitgliedschaften

 

-        je 1 ehrenamtlicher Vertreter der 4 Kommunen

 

-        Ortsvorsitzender der NABU Anrainer-Gemeinden

 

-        Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.

 

-        BI „Rettet die Lahnaue e.V.“

 

-        BI „Schützt die Lahnaue e.V.“

 

-        Bahntrassen-Verein Heuchelheim

 

-        Hegering (Jagdgenossenschaft)

 

-        Landwirte

 

-        Lahn-Bootsverleiher

 

-        Angelsportvereine

 

-        Verein für Naturschutz Lahnau e.V.

 

-        Natur- und Vogelfreunde Atzbach e.V.

 

-        Landschaftspflegegemeinschaft Lahnau e.V.

 

-        Naturlandstiftung

 

-        .......................................................................

 

 

 

2. Diese gemeinsame Zielsetzung sollte unter einem Interessen-Verbund erfolgen, der (als Vorschlag) den Namen tragen könnte:

 

   „Naturschutz-Projekt Lahnaue e.V.“

 

Mit dem Begriff „Projekt“ soll die stete Weiterverfolgung einer Aufgaben­stellung betont werden. – Dieses Projekt soll als eingetragener Verein tätig sein und als gemeinnützig anerkannt werden.

 

 

 

 

 

3. Finanzierung

 

    Alle Gelder werden zweckgebunden nur für die Erhaltung und Förde­rung des Naturschutzes in der Lahnaue eingesetzt. Die Finanzierung könnte sich stützen auf:

 

      (1.) anstatt bisher 7.000,-- / 5.000,-- / 5.000,-- / 7.000,-- durch die 4
            Kommunen für die Lahnpark GmbH pro Jahr wäre ein jährlicher
            Beitrag von je 3.000,--€ angemessen (= 12.000,--€/Jahr als
            Förderungsbasis).

 

      (2.) Spenden

 

      (3.) Mitgliedsbeiträge

 

      (4.) Fördermittel